Kapitallebensversicherung - Legaler Betrug(AZ 74 047/83) Landgericht HamburgÜber welches Produkt darf man sonst ungestraft diese Aussage machen? Lebensversicherungen sind legaler Betrug! Das sagt das Gericht. Von welchem Produkt sonst könnte man das sagen? Könnte man das sagen von Autos, von Radios, von Limonade? Sicherlich nicht! Nur Lebensversicherungen sind legaler Betrug. Sie können das nachlesen, Sie können die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg im Internet suchen und finden und sich selbst kundig machen. Der Bund der Versicherten (BdV) hatte im Jahre 1982 zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg eine Broschüre mit dem Titel "Versicherung - ja, aber..." herausgegeben hatte, in der zu lesen war: "Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein „LEGALER BETRUG“. Diese Kapital-Lebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Das Landgericht Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als „LEGALER BETRUG“ wird von dem Abschluss solcher Verträge abgeraten. ........Quelle: Bund der Versicherten BGH-Urteil 09.05.2001: Klauseln zum Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen werden für unwirksam erklärt (AZ: IV ZR 121/00 und 138/99) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrere seit 1995 verwendete Klauseln über Abschluss und Beendigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. In den Bestimmungen geht es um die Kosten eines Neuvertrags, den Rückkaufswert der Versicherung und die Folgen der Beitragsfreistellung. Für den Kunden sei nicht hinreichend erkennbar, welche wirtschaftlichen Nachteile ihm mit der Unterschrift unter den Vertrag oder bei einer Kündigung drohten, heißt es in dem am 09.05.2001 verkündeten Urteil. BVerfG-Urteil 26.07.2005: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe stuft die Geschäftspraxis der Lebensversicherer als verfassungswidrig ein Am 26.07.2005 hat das Bundesverfassungsgericht unter den Aktenzeichen 1 BvR 782/94 und 957/96 nach nunmehr 10 Jahren Verhandlungsdauer entschieden (wir fragen uns, was da wohl so lange gedauert hat?) Wer betrügerische Produkte verkauft ist ein ........ ![]() ![]() ![]() ![]() |